Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen YouCard Kartensysteme GmbH (im Folgenden YouCard genannt) und dem Vertragspartner über Lieferung von Produkten (Ware) und Erbringung von Werkleistungen (Leistungen).
Vertragspartner im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss dieses Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Vertragsschluss und Schriftform
Die Angebote von YouCard sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Mit der Bestellung erklärt der Vertragspartner verbindlich, die bestellte Ware erwerben bzw. die bestellte Leistung in Auftrag geben zu wollen, YouCard wird den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese Bestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Bestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
YouCard ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei YouCard anzunehmen.
Bestellung, Bestätigung und Annahmeerklärung erfolgen schriftlich oder fernschriftlich (Fax, Email) Das gleiche gilt für Ergänzungen, Nebenabreden oder Abänderungen. Die zu erbringende Leistung wird im Bestätigungsschreiben im einzelnen bezeichnet. Die Annahmeerklärung seitens YouCard kann auch durch Auslieferung der Ware bzw. Erbringen der Leistung an den Vertragspartner erfolgen.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von YouCard. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von YouCard zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer von YouCard. Der Vertragspartner wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware bzw. der Leistung unverzüglich unterrichtet. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Lieferbedingungen
Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der YouCard GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen ( Streik, Aussperrung, Energiemangel, Verkehrsstörung, behördliche Anordnung usw. ), auch wenn sie bei Lieferanten der YouCard GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die YouCard GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die YouCard GmbH, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Wird der YouCard GmbH die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, wird die YouCard GmbH von der Lieferfrist frei.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzug oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit der YouCard GmbH nicht Vorsatz oder Grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Die YouCard GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
Minder- und Falschlieferungen sowie erkennbare Mängel können nur innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Lieferung beim Käufer von diesem schriftlich beanstandet werden. Nicht sofort erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Beanstandung behebt die YouCard GmbH die Mängel nach seiner Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Instandsetzung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist die YouCard GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die YouCard GmbH liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
Gewährleistung
Für Mängel der Leistung erbringt YouCard zunächst nach Ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern YouCard die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, sie die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Vertragspartner unzumutbar ist, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (Ziffer 12) statt der Leistung verlangen. Die Nacherfüllung gilt in der Regel erst mit dem zweiten erfolglosen Nacherfüllungsversuch als fehlgeschlagen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner ein Rücktrittsrecht nicht zu. Sofern YouCard die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Vertragspartner nicht zum Rücktritt berechtigt.
Rechte des Vertragspartners wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht, wenn YouCard grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von YouCard zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Vertragspartners. Eine Haftung von YouCard nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
Die Gewährleistungspflicht von YouCard entfällt, wenn die an der gelieferten Ware auftretenden Mängel auf unsachgemäßer Behandlung, natürlicher Abnutzung, übermäßiger Beanspruchung oder auf Eingriffe oder Änderungen der gelieferten Ware beruhen, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung von YouCard vorgenommen wurden. Gleiches gilt bei der Durchführung von Reparaturen durch nicht von YouCard autorisiertem Personal sowie bei der Verwendung von anderen Programmen oder sonstigem Zubehör, sofern es nicht von YouCard geliefert oder zur Verwendung empfohlen wurde.
Garantien im Rechtssinne erhält der Vertragspartner durch YouCard nicht. Bei Plastikkarten gilt, daß geringfügige Farbabweichungen sowie Unter- bzw. Überlieferungen bis zu 10% das Reklamationsrecht ausschließen.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfasst die Gewährleistung einen Zeitraum von 6 Monaten. Abweichend hiervon gilt für die mit dem Drucker ausgelieferte Druckplatte ein kürzerer Zeitraum, wenn vor Ablauf von 6 Monaten 50.000 Plastikkarten (bei monochromen Farbbändern) bzw. 10.000 Plastikkarten bei farbig bedruckten Karten (üblicherweise im Thermo- Sublimationsverfahren YMCK bzw. YMCKO Farbband) bedruckt wurden. Jegliche Garantie entfällt, wenn der Käufer ohne Mitwirkung von YouCard eigenmächtig Reparaturen oder Änderungen an dem Gerät vorgenommen hat. Die Garantie ist ebenfalls ausgeschlossen für Fehler aufgrund von Unfällen, Störungen in der Stromversorgung, außerhalb der angegebenen Grenzen liegenden Klimabedingungen, unsachgemäßem Transport oder nicht ordnungsgemäßer Handhabung durch den Käufer sowie für nachträglich eingebaute Verschleißteile ( z.B. Druckplatten ) und beim Einsatz von Plastikkarten und Farbbändern, die nicht über YouCard bezogen oder von YouCard empfohlen wurden.
Der Käufer hat selbst zu entscheiden, ob für den gedachten Verwendungszweck die von YouCard gelieferten und/oder empfohlenen Plastikkarten und Geräte geeignet sind. Empfehlungen gelten insoweit nicht als Zusicherung von Eigenschaften.
Über die in diesen Bedingungen geregelten Ersatzansprüche hinaus haftet die YouCard GmbH - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, soweit YouCard Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind.
Die Zusicherung der Eigenschaft Scan- bzw. Lesefähigkeit' der mit YouCard-Systemen bedruckten und / oder kodierten Plastikkarten gilt nur unter folgenden Voraussetzungen:
1) Das Gerät muß sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden.
2) Die Druckplatten und die Plastikkartentransportrolle sind vom Kunden regelmäßig zu reinigen. Unabhängig hiervon muß sich der Käufer mit Hilfe der auf dem Markt erhältlichen Prüfgeräte von der Scan- und Lesefähigkeit des Druckers selbst überzeugen. YouCard erkennt keine Schadensersatzansprüche des Käufers oder Dritte aufgrund von Scanunfähigkeit oder Falschkodierung der mit schadhaften YouCard-Systemen gefertigten Strichcode-, Magnetstreifen oder Chip- Plastikkarten.
Beginnend mit der Abnahme verpflichtet sich YouCard, die erforderliche Betreuung des Gerätes durchzuführen sowie Funktionsstörungen zu beheben. Hierzu muß der Käufer das Gerät in der Originalverpackung zum YouCard-Werk frei Wetzlar einsenden. Verlangt der Käufer Betreuung an einem von ihm bestimmten Ort, stellt YouCard Reise- und Servicekosten gemäß den jeweils geltenden Sätzen in Rechnung.
YouCard empfiehlt den Abschluß eines Service- bzw. Wartungsvertrages.
Eigentumsvorbehalt
YouCard behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner vor. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Vertragspartner diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, YouCard einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Sitzwechsel hat der Vertragspartner YouCard unverzüglich anzuzeigen.
YouCard ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei der Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Verpfändungen und Sicherheits- übereignungen sind unzulässig. Der Vertragspartner tritt YouCard bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. YouCard nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Vertragspartner zur Einziehung der Forderung ermächtigt. YouCard behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Vertragspartner erfolgt stets im Namen und im Auftrag von YouCard als Herstellerin. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht im Eigentum von YouCard stehenden Gegenständen, so erwirbt YouCard an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von YouCard gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt bei Vermischung.
Der Vertragspartner verwahrt das (Mit-) Eigentum von YouCard unentgeltlich.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der YouCard GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Vertragspartner über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner im Verzug der Annahme ist.
Kosten und Risiko für eingesandte Teile, sei es zur Bearbeitung oder als Muster, trägt der Vertragspartner. Eine Versicherung dieser Gegenstände ist Angelegenheit des Vertragspartners und von diesem auf eigene Kosten zu beschaffen.
Eigentum und Urheberrecht
Die von YouCard zur Herstellung der Ware eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten und Stehsätze, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum von YouCard und werden nicht ausgeliefert.
Der Vertragspartner haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte und gewerbliche Rechte Dritter verletzt werden. Der Vertragspartner stellt YouCard von solchen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
Die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten werden gespeichert. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die YouCard im Zusammenhang mit dem Auftrag unterbreiteten Daten und Informationen als nicht vertraulich.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist Wetzlar, wenn der Käufer Vollkaufmann ist. YouCard ist jedoch berechtigt, das für den Käufer ortszuständige Gericht zu wählen.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, soweit nicht anderes vereinbart, zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto Kasse. Reparaturrechnungen sofort rein netto.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 05/05